Selbstzahler Leistungen

Selbstzahler Leistungen:
Paartherapie / Beratung / Prävention / Coaching

Ergänzend zur klassischen Krankenbehandlung biete ich in meiner Praxis Leistungen an, die nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Diese Angebote richten sich an Menschen, die Unterstützung in Lebenskrisen, bei beruflichen Veränderungen oder zur persönlichen Weiterentwicklung suchen, ohne dass eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt.

 

Mein Angebot an Selbstzahler

  • Psychologische Beratung:
    Unterstützung bei der Bewältigung akuter Lebenskrisen, familiärer Konflikte oder privater Umbruchphasen.
  • Coaching und Burnout – Prävention:
    Begleitung bei beruflichen Herausforderungen, Stressmanagement, Zielfindung und der Vorbeugung von Erschöpfungszuständen.
  • Paarberatung / Paartherapie:
    Moderation und Unterstützung für Paare in Konflikt- oder Veränderungsphasen
  • Seminare in der Gruppe zur Stressprävention und Stressbewältigung / Achtsamkeitstrainings
  • Gruppenfortbildungen für Firmen und soziale Einrichtungen zu psychischen Erkrankungen / Stressbewältigung und Burnout Prophylaxe

 

Terminvereinbarung: Bei Interesse melden Sie sich bitte über das Kontaktformular.

Kosten und Abrechnung
Das Honorar wird im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei vereinbart.

Honorarübersicht

  • Psychologische Beratung und Krisenintervention: Dauer 50 Minuten, Honorar: 120 Euro
  • Coaching und Burnout Prävention: Dauer: 60 Minuten, Honorar: 145 Euro
  • Paartherapie / Paarberatung: Dauer 90 Minuten, Honorar: 180 Euro
  • Gruppenseminare: Dauer je nach Seminar 4 – 6 Gruppentermine, jeweils 90 Minuten, Kosten abhängig von der Anzahl der Teilnehmer/innen
  • Gruppenfortbildungen für Firmen und soziale Einrichtungen: Dauer meist 4 bis 7 Stunden je nach Fortbildung, Kosten auf Anfrage

Alle oben genannten Honorare verstehen sich als Endpreis. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird auf beratenden Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben und nicht ausgewiesen.
Selbst gezahlte Honorare können in vielen Fällen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Coaching Kosten, die beruflich veranlasst sind (z.B. zur Vermeidung eines Burnouts am Arbeitsplatz), können oft vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.