Verhaltenstherapie Kassen und Privatleistungen

Verhaltenstherapie Kassen- und Privatleistungen

Zielgruppe: Erwachsene mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandle ich das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen mit Krankheitswert in Einzel – und Gruppentherapie, darunter:

  • Schizophrene und schizoaffektive Störungen
  • Depressionen
  • Verschiedene Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • Chronische Schmerzerkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • ADHS im Erwachsenenalter

 

Gesetzlich Versicherte

Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkanntes Richtlinienverfahren. Die Kosten werden bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als approbierte Psychotherapeutin mit einem entsprechenden Kassensitz erfolgt die Abrechnung der Behandlung direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Terminvereinbarung: telefonisch zur wöchentlich stattfindenden Telefonsprechzeit montags zwischen 11.15 Uhr und 12.30 Uhr unter 08631-1688348, oder über das Kontaktformular.

Was Sie benötigen: Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin im Quartal Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) mit. Eine Überweisung ist nicht zwingend erforderlich.

Ablauf: Die Behandlung beginnt mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen. Bei medizinischer Notwendigkeit wird anschließend ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt.

 

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte (PKV)

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen in der Regel übernommen, sofern Psychotherapie in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über ihre individuellen Vertragsbedingungen (z.B. Anzahl der erstatteten Sitzungen pro Kalenderjahr). Es ist möglich, dass je nach Vertragsart, nicht die vollständigen Kosten der Psychotherapie übernommen werden.

Terminvereinbarung: telefonisch zur wöchentlich stattfindenden Telefonsprechzeit montags zwischen 11.15 Uhr und 12.30 Uhr unter 08631-1688348, oder über das Kontaktformular.

Kosten: Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie persönlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Steigerungssatz zwischen 2,7 bis 3,5. Sie reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

 

Selbstzahler Psychotherapie

Sie können die Kosten für eine notwendige Psychotherapie (nach GOP) auch vollständig selbst tragen. Hierbei erfolgt keine Befunderstellung oder Diagnoseübermittlung an Ihre Krankenkasse oder Versicherung. Dies kann sinnvoll sein, z.B. bei einer anstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung oder Lebensversicherung.

Terminvereinbarung: Bei Interesse melden Sie sich bitte über das Kontaktformular.

Ablauf: Es ist kein Antragsverfahren notwendig, Termine und Abstände können flexibel und individuell nach Ihrem Bedarf gestaltet werden.

Kosten: Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Zeitaufwand und dem angewandten Steigerungssatz. Die Kosten sind in der Regel als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.